Teilnahmebedingungen Turmbesichtigung Bremen

1. Gegenstand der Teilnahmebedingungen und Veranstalter
Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme an dem Gewinnspiel. Die Beschreibung und der Ablauf des jeweiligen Gewinnspiels erfolgen im Rahmen der jeweiligen Gewinnspielaktion auf der Facebook-Seite "deutschefunkturm" und der Instagram-Seite "deutschefunkturm".
Veranstalter des Gewinnspiels ist die DFMG Deutsche Funkturm GmbH, Gartenstraße 217, 48147 Münster.
Mit Teilnahme an dem jeweiligen Gewinnspiel werden diese Teilnahmebedingungen angenommen.
Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook oder Instagram, es wird weder von Facebook oder Instagram gesponsert, unterstützt noch organisiert.

2. Teilnahme
Teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt. Aufgrund der im Fernsehturm Bremen bestehenden baulichen Gegebenheiten ist ein Besuch und damit die Einlösung des Gewinns für Rollstuhlfahrer und Personen mit aktueller Gehbehinderung leider nicht möglich (siehe 5. Zutrittsbeschränkungen zum Fernsehturm Bremen)
Teilnahmeberechtigte können an dem Gewinnspiel teilnehmen, indem sie das Gewinnspiel-Posting auf Facebook und/oder Instagram liken („Gefällt-mir" klicken) und diese Bewertung jedenfalls bis zur Auswahl der Gewinner belassen.
Voraussetzung ist ferner, dass jedenfalls bis zur Auswahl der Gewinner die Facebook-Seite „deutschefunkturm" mit „Gefällt-mir" markiert und/oder dem Instagram-Account „deutschefunkturm" gefolgt wird („Folgen" klicken).
Voraussetzung ist ferner, dass unter dem Gewinnspiel-Posting ein Kommentar hinterlassen wird.
Die Teilnahme ist bis zum 25.01.2023, 14:00 Uhr möglich.

3. Gewinne und Gewinnbenachrichtigung
Unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern verlosen wir einen Besuch auf dem Bremer Fernsehturm, Utbremer Str. 87-89, 28217 Bremen, für den Gewinner und eine Begleitperson. Der Besuch findet am Donnerstag, 26.01.2023 um 16:00 Uhr statt. Der Gewinner wird innerhalb von einem Tag nach Teilnahmeschluss unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern per Zufallsprinzip ermittelt. Der Gewinner wird per Facebook-Nachricht oder Instagram-Nachricht benachrichtigt und aufgefordert, eine E-Mail an eine dort angegebene E-Mail-Adresse zu senden, in der die persönlichen Daten ordnungs- und wahrheitsgemäß vollständig übermittelt werden.
Geht von einem Gewinner innerhalb der angegebenen Frist keine E-Mail bei uns ein, erlischt der Gewinnanspruch. Wir sind in diesem Fall berechtigt, eine Ersatzauslosung durchzuführen.
Der Gewinn ist weder übertragbar, noch kann der Gewinn getauscht oder in bar ausgezahlt werden.

4. Nutzungsrechtseinräumung
Mit der Annahme des Gewinns willigen der Gewinner und die Begleitperson ein, dass die DFMG Deutsche Funkturm GmbH Fotos vom Besuch des Fernsehturms Bremen, die den Gewinner und die Begleitperson zeigen, zu Kommunikationszwecken verwenden darf.
Mit der Annahme des Gewinns willigen der Gewinner und die Begleitperson ein, dass die DFMG Deutsche Funkturm GmbH seinen Namen und den der Begleitperson zu Kommunikationszwecken verwenden darf.

5. Zutrittsbeschränkungen zum Bremer Fernsehturm
Der Zutritt zum Fernsehturm Bremen ist untersagt mit:
Flaschen, Dosen oder anderen Behältnissen mit Flüssigkeiten
Tieren jeglicher Art (Assistenzhunde ausgenommen)
Kinderwagen, Skateboards, Rollern, Fahrrädern, großen Gepäckstücken, Koffern, Trolleys, Rucksäcke, etc.
Waffen, gefährlichen Stoffen (z. B. Gasdruckbehältern, Glasflaschen, Feuerwerkskörpern etc.)

Im gesamten Gebäude des Fernsehturms Bremen herrscht striktes Rauchverbot. Aufgrund der im Fernsehturm Bremen bestehenden baulichen Gegebenheiten ist, um die Sicherheit der Besucher im Evakuierungsfall zu gewährleisten, Rollstuhlfahrern und Personen mit aktueller Gehbehinderung, d.h. Personen die sich nicht ohne fremde Hilfe oder ohne Hilfsmittel, wie Krücken etc. fortbewegen können, der Zutritt nicht möglich. Achten Sie bitte auch auf festes Schuhwerk.

6. Vorzeitige Beendigung sowie Änderungen
Wir behalten uns das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder in seinem Verlauf abzuändern, wenn es aus technischen, betrieblichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels zu garantieren.
Wir behalten uns das Recht vor, den Fernsehturm im Falle von drohenden Gefahren oder aus Sicherheitsgründen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu sperren. Für den Fall, dass aus den vorstehenden Gründen ein Besuch auf dem Fernsehturm Bremen nicht möglich sein sollte, werden wir uns um einen Ersatztermin bemühen.

7. Datenschutz
Wir sind verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Teilnehmer, sofern wir diese selbst verarbeiten. Wir werden die Angaben zur Person des Teilnehmers sowie seine sonstigen personenbezogenen Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechtes verwenden. Wir werden die Informationen nur insoweit speichern, verarbeiten und nutzen, soweit dies für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist bzw. eine Einwilligung des Teilnehmers vorliegt. Dies umfasst auch eine Verwendung zur Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte. Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels verwendet und anschließend gelöscht.

Der Teilnehmer kann jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten verlangen. Im Übrigen gilt unsere Datenschutzerklärung entsprechend, die unter https://www.dfmg.de/de/datenschutz abrufbar ist.

8. Schlussbestimmungen
Sollten die Teilnahmebedingungen unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt. Es gilt deutsches Recht.
Ein Rechtsweg zur Überprüfung der Auslosung ist ausgeschlossen.