Mobilfunkmast versorgt Sachsen

Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung staatlicher Liegenschaften für Mobilfunkausbau in Sachsen

  • Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur in Sachsen wird verbessert und beschleunigt
  • Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung staatlicher Liegenschaften löst bisherige Einzelvertragsregelung ab
  • Anreizsystem und diskriminierungsfreie Anmietung von Mobilfunkinfrastruktur erleichtern es, bisher unwirtschaftliche Standorte zu erschließen

Berlin, 15. Mai 2020: Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer und der Geschäftsführer der DFMG Deutsche Funkturm GmbH, Bruno Jacobfeuerborn, haben heute in Berlin eine Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung staatlicher Liegenschaften für den Ausbau der Mobilfunknetze unterzeichnet. Damit soll das Verfahren zum Ausbau einer leistungsfähigen und flächendeckenden Mobilfunkinfrastruktur beschleunigt werden.

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer:
„Sachsen geht beim Mobilfunkausbau neue Wege. Als erstes Bundesland schließen wir mit der Deutschen Funkturm eine Rahmenvereinbarung zur Nutzung staatlicher Liegenschaften ab. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt zu einer flächendeckenden Mobilfunkabdeckung sowie einem zügigen Ausbau des 4G/5G-Netzes in Sachsen. Für den ländlichen Raum schaffen wir besondere Anreize zur Schließung weißer Flecken.“

Bruno Jacobfeuerborn, Geschäftsführer Deutsche Funkturm:
„Durch diese Vereinbarung können wir in Sachsen den Mobilfunkausbau schneller vorantreiben. Die aktuelle Corona-Situation zeigt, wie wichtig eine verlässliche und leistungsfähige Kommunikationsinfrastruktur ist. Die Nutzung staatlicher Flächen hilft uns, den Netzausbau zu beschleunigen und die Mobilfunkanbieter dabei zu unterstützen, Telefonie und schnelles mobiles Internet zu mehr Menschen im Freistaat zu bringen."

Die Rahmenvereinbarung löst die bisherige Einzelvertragsregelung zur Nutzung von Liegenschaften des Freistaates ab. Das neue Vertragswerk umfasst Mustermietverträge für Mobilfunkstandorte, sowie ein einheitliches Entgeltmodell, und gewährt Zugriff auf die Geo-Daten der Liegenschaften. Dies garantiert einen transparenten und beschleunigten Ablauf, beginnend mit der Suche und der Planung bis hin zur Installation der Mobilfunktechnik.

Ein Großteil der geeigneten Liegenschaften des Freistaates befindet sich im ländlichen Raum. Durch ein vereinbartes Anreizsystem soll es gelingen, Regionen, die keine oder unzureichende Funknetzabdeckung im Bereich 4G/5G besitzen, besser zu versorgen. Durch das Anreizsystem und die diskriminierungsfreie Anmietung von Mobilfunkinfrastruktur soll es für die Mobilfunknetzbetreiber leichter möglich werden, bisher unwirtschaftliche Standorte zu erschließen.

Das Konzept zur Nutzung der landeseigenen Liegenschaften des Freistaats steht anderen Mobilfunk- und Infrastrukturbetreibern offen.

Die Rahmenvereinbarung konkretisiert die am 29. August 2019 unterzeichnete Absichtserklärung zur Bereitstellung staatlicher Liegenschaften für den Ausbau des Mobilfunknetzes. Sie ist ein wichtiger Baustein zur Umsetzung des Sächsischen Mobilfunkpakts, der ebenfalls am 29. August 2019 zwischen der Staatsregierung und den Mobilfunknetzbetreibern unterzeichnet worden ist.

Hintergrund zur DFMG Deutsche Funkturm GmbH
Mit 800 Mitarbeitern stellt die Deutsche Funkturm maßgeblich den Ausbau der Infrastrukturen für die deutschen Mobilfunkanbieter, Rundfunksender, Betreiber von Richtfunkstrecken sowie für die Funknetze von Behörden und weiteren Institutionen sicher. Das Unternehmen ist ein Teil der Deutschen Telekom Gruppe und betreibt ein Portfolio von rund 31.200 Funkstandorten.