Deutsche Funkturm baut ihren ersten eigenen Systemmast in Parkstein auf

Zuschlag für ersten Mobilfunkmast im MIG-Förderprogramm erhalten

Naumburg (Saale), 26. Oktober 2022 – Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Digitalisierung und Verkehr, Daniela Kluckert, hat heute gemeinsam mit Ernst Ferdinand Wilmsmann, Geschäftsführer der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft mbH (MIG), in Berlin den ersten Fördermittelbescheid für den Bau eines Mobilfunkmasts übergeben. Dieser soll in Lambach im Landkreis Cham durch die DFMG Deutsche Funkturm GmbH (DFMG) errichtet werden.

„Der privatwirtschaftliche Ausbau der öffentlichen Mobilfunkversorgung ist der Treiber für die moderne Infrastruktur. In Lagen mit herausfordernder Topographie und vergleichsweise geringer Mobilfunknutzung werden jedoch die Grenzen der wirtschaftlichen Rentabilität überschritten. Das Mobilfunkförderprogramm des Bundes setzt genau an diesem Punkt an und stellt ein nicht verpflichtendes Angebot an die Marktakteure dar, Mobilfunkangebote dort zu realisieren, wo sie sonst aufgrund fehlender Wirtschaftlichkeit nicht zu erwarten wären. Dass die Förderung effektiv wirkt und den Markt nicht verdrängt, dafür sorgt die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft, die vor Ort Potenziale analysiert, bei der Suche nach geeigneten Grundstücken unterstützt und den Bau von Mobilfunkmasten fördert“, sagt Daniela Kluckert, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Digitales und Verkehr.

„Die heutige Übergabe des ersten Förderbescheids ist ein wichtiger Meilenstein für die flächendeckende Mobilfunkversorgung in Deutschland. Die MIG erfüllt ihren Auftrag und kümmert sich darum, dass bisher unversorgte Gegenden mit Mobilfunk erschlossen werden. Davon werden die Menschen in Lambach im Bayerischen Wald schon bald profitieren. Auch in anderen Regionen kommen wir voran. Aktuell bereiten wir einen weiteren Förderbescheid für die Schließung eines ‚weißen Flecks‘ in Nordrhein-Westfalen vor. Darüber hinaus haben wir Anfang der Woche zwei Förderaufrufe für die Errichtung je eines Mobilfunkmasts im hessischen Vogelsbergkreis und im Kreis Uelzen in Niedersachen veröffentlicht“, erklärt Ernst-Ferdinand Wilmsmann, Geschäftsführer der MIG.

„Das Mobilfunkförderprogramm ist ein wichtiger Hebel, um die Digitalisierung in ländlichen Gebieten voranzutreiben. Neben unserem regulären Ausbauprogramm von mehreren hundert Mobilfunkstandorten im Jahr beteiligt sich die Deutsche Funkturm aktiv an den Ausschreibungen der MIG. Wir freuen uns, nun den ersten geförderten Mobilfunkmast zu bauen. Mit unserer Infrastruktur schaffen wir die Basis, gemeinsam mit den Netzbetreibern die letzten Funklöcher in Deutschland zu schließen“, so Bruno Jacobfeuerborn, Vorsitzender der Geschäftsführung der DFMG.

Mit dem geplanten Mast sollen die bestehenden Funklöcher in Randlagen der Marktgemeinde Lam, am Kolping Ferienhaus Lambach und im angrenzenden touristisch frequentierten Wandergebiet im Bayerischen Wald geschlossen werden. Von Beginn an wurde die MIG bei ihrer Arbeit durch den Landkreis Cham, die Gemeinde Markt Lam und dem Grundstückseigentümer, dem Bistum Regensburg, aktiv unterstützt. Zugleich konnten an diesem ersten geförderten Standort in der Gemeinde Markt Lam exemplarisch alle Prozessschritte des mehrstufigen Förderverfahrens der MIG durchlaufen werden. Die dabei gewonnenen praktischen Erfahrungen werden in die zukünftige Arbeit einfließen, um bestehende Lücken noch schneller mit gefördertem Mobilfunk schließen zu können.

Mit dem Mobilfunkförderprogramms des Bundes wird die Errichtung des Masts und dessen Betrieb für eine Zeitdauer von sieben Jahren gefördert. Durch die Förderung wird der Standort attraktiver für die Nutzung. So bringen die Mobilfunknetzbetreiber nach Fertigstellung des geförderten Masts zu festgelegten, durch die Förderung der sogenannten passiven Infrastruktur insgesamt günstigeren Konditionen ihre Antennen an, um damit den „weißen Fleck“ auszuleuchten.

Bei der Vorbereitung und Durchführung der Mobilfunkförderung geht die MIG schrittweise vor und leistet damit wertvollen Beitrag sowohl für den privatwirtschaftlichen als auch den geförderten Ausbau der Mobilfunknetze: Im regelmäßigen Rhythmus veröffentlicht sie unversorgte Gebiete auf ihrer Webseite, die für eine Mobilfunkförderung in Betracht kommen. Ziel dieser Markterkundungsverfahren ist es, einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in diesen Gebieten durch die Mobilfunknetzbetreiber abzufragen.

Die MIG hat inzwischen fast 1000 Markterkundungsverfahren veröffentlicht. Erst in der vergangenen Woche hat sie Abfragen für 156 „weiße Flecken“ gestartet. Bei einer positiven Rückmeldung durch die Mobilfunknetzbetreiber ist eine Förderung nicht notwendig, der eigenwirtschaftliche Ausbau ist zeitnah vorgesehen und hat selbstverständlich Vorfahrt. Für die übrigen Gebiete beginnt anschließend die Standortvorbereitung. Diese umfasst die Identifikation netztechnisch geeigneter Standorte für neue Mobilfunkmasten oder -stationen sowie die Akquise und vorvertragliche Sicherung solcher Grundstücke, auf denen die geförderte Mobilfunkinfrastruktur errichtet werden soll. Sobald die Standortvorbereitung abgeschlossen ist, veröffentlicht die MIG einen Förderaufruf. Interessierte Unternehmen können dann eine Förderung beantragen, um auf dem jeweiligen Grundstück einen geförderten Mobilfunkmast zu errichten. Beim Vorliegen aller Voraussetzungen – gesichertes Grundstück, Zusage eines Mobilfunknetzbetreibers für Anbringung aktiver Technik und Auswahl eines Unternehmens für Bau und Betrieb der passiven Infrastruktur - kann ein Förderbescheid ausgefertigt werden.