Mobilfunkmast in ländlicher Umgebung - Ausbau im Einklang mit der Natur

FAQ - Funk und Umwelt

Die häufigsten Fragen und Antworten auf einen Blick

 

Forschung

Wie ist der aktuelle Forschungsstand zu Mobilfunk und Gesundheit?

Die Wirkung elektromagnetischer Felder auf den Menschen ist in den letzten Jahrzehnten gründlich erforscht worden. Basierend auf diesem umfassenden Wissen haben verschiedene anerkannte Expertengremien die Forschung zu Mobilfunk und Gesundheit analysiert und die Grenzwerte mehrfach bestätigt: So haben übereinstimmend die Deutsche und Internationale Strahlenschutzkommission, die Bundesregierung sowie das Bundesamt für Strahlenschutz und das unabhängige wissenschaftliche EU-Beratungsgremium SCENIHR festgestellt, dass der Stand der Forschung keinen Anlass gibt, die sichere Nutzung des Mobilfunks bei Einhaltung der Grenzwerte in Frage zu stellen.

Eine umfassende Übersicht über die deutsche und internationale Forschung bietet das EMF-Portal der Universität Aachen. In dessen Datenbank sind bereits über 25.000 wissenschaftliche Studien erfasst (Stand 2017). Davon befassen sich eine große Anzahl ausschließlich mit Wirkungen hochfrequenter, auch gepulster Felder, wie sie der Mobilfunk verwendet. In einigen veröffentlichen Studien werden beide Bereiche, Hoch- und Niederfrequenz, in derselben Publikation behandelt.

Weiterführende Links:

https://www.deutschland-spricht-ueber-5g.de/medien/printmaterialien-und-downloads/

https://www.bfs.de/DE/mediathek/broschueren/emf/emf_node.html

https://www.icnirp.org/

www.emf-portal.de

Was sind die Ergebnisse des Deutschen Mobilfunkforschungsprogramms?

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) fasst die Ergebnisse wie folgt zusammen: „Die Resultate
des DMF [Deutsches Mobilfunk-Forschungsprogramms] haben die Kenntnislücken deutlich verringert und somit die Datenbasis für die Risikobewertung verbessert. Die Ergebnisse geben nach sorgfältiger Prüfung insgesamt keinen Anlass, die Schutzwirkung der bestehenden Grenzwerte in Zweifel zu ziehen“. In Deutschland wurde zwischen 2002 und 2008 unter Federführung des Bundesumweltministeriums das Deutsche Mobilfunk-Forschungsprogramm (DMF) durchgeführt. Mit einem Gesamtbudget von 17 Millionen Euro förderte das Ministerium über 50 Studien zur Wirkung elektromagnetischer Felder. Die Mobilfunknetzbetreiber beteiligten sich finanziell mit 8,5 Millionen Euro. Fachlich und administrativ wurde das Programm vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) umgesetzt. Die Mobilfunktechnik entwickelt sich ständig fort, und auch die Methoden und Möglichkeiten der Wissenschaft verändern sich. Deshalb sind weitere Forschungen sinnvoll und wichtig.

Weiterführende Links:

https://www.emf-forschungsprogramm.de/

Ergebnisse des Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms (DMF) im PDF-Format:

https://doris.bfs.de/jspui/bitstream/urn:nbn:de:0221-201108036032/1/DMF_AB-2.pdf

Wie wirken elektromagnetische Felder auf den Menschen?

Die elektromagnetischen Felder, die der Funk nutzt, dringen kaum in den Körper ein. Die einzige wissenschaftlich nachgewiesene Wirkung hochfrequenter elektromagnetischer Felder auf Lebewesen ist ihre Wärmewirkung. Befindet sich ein Mensch in einem hochfrequenten elektromagnetischen Feld, entsteht mit zunehmender Stärke des Feldes in seinem Körper Wärme. In anderen Worten, die Energie hochfrequenter elektromagnetischer Felder wird im menschlichen Körper in Wärme umgewandelt. Man spricht deshalb auch von thermischen Effekten elektromagnetischer Felder.

Die physikalische Grundlage dieser thermischen Wirkung ist bekannt und unstrittig. Die geltenden Grenzwerte stellen sicher, dass die elektromagnetischen Felder des Funks so schwach sind, dass keine gesundheitsbeeinträchtigenden Temperaturerhöhungen des Gewebes verursacht werden können.

Im Fokus der aktuellen Forschung zu Mobilfunk und Gesundheit stehen biologische Wirkungen sehr schwacher, energiearmer elektromagnetischer Felder unterhalb der geltenden Grenzwerte. Die Existenz und gesundheitliche Relevanz dieser nichtthermischen Wirkung wird in der Wissenschaft kontrovers diskutiert. Verschiedene Expertengremien kommen basierend auf dem aktuellen Forschungsstand zum Schluss, dass es trotz umfangreicher Forschungsarbeiten keine belastbaren Hinweise für gesundheitsrelevante nichtthermische Wirkungen gibt. Die Internationale Strahlenschutzkommission (ICNIRP) hat ihr Schutzkonzept für elektromagnetische Felder, wie sie beim Einsatz der Mobilfunktechnik vorkommen, erneut bestätigt. Nach Aussagen der ICNIRP gewährleisten die Grenzwerte den umfassenden Schutz von Mensch und Umwelt. Diese Aussage gilt auch für die durch 5G genutzten Frequenzbereiche, da auch hier die hohen Sicherheitsstands – wie für die bisherigen Mobilfunknetze – gelten. Somit ist der sichere Betrieb der Mobilfunktechnik in Deutschland gegeben.

Was sagen die Fachgremien zur Sicherheit des Mobilfunks?

Die Grenzwerte beruhen auf umfassenden Forschungserkenntnissen. Seit mehr als 50 Jahren untersucht die Wissenschaft – in Deutschland wie international – mögliche gesundheitliche Wirkungen elektromagnetischer Felder. Basierend auf dieser umfassenden Wissensbasis bewerten verschiedene anerkannte Expertengremien kontinuierlich die Forschung zu Mobilfunk und Gesundheit. Übereinstimmend kommen alle Fachgremien bis heute zum Schluss, dass die Grenzwerte die sichere Anwendung und Nutzung der Mobilfunktechnologie für alle gewährleisten.

Zu diesen Gremien zählen beispielsweise die Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder die Internationale Strahlenschutzkommission (ICNIRP). Diese haben die sichere Nutzung des Mobilfunks bei Einhaltung der Grenzwerte erneut bestätigt. Zur gleichen Beurteilung kommt auch die Deutsche Strahlenschutzkommission (SSK): „In Übereinstimmung mit anderen internationalen Gremien kann festgestellt werden, dass die den bestehenden Grenzwerten zugrundeliegenden Schutzkonzepte nicht in Frage gestellt sind.“.

Auf jeweils nationaler Ebene haben anerkannte Expertengremien in Schweden, den Niederlanden und in Großbritannien die Gültigkeit der Grenzwertempfehlungen der ICNIRP erneut bestätigt. Diese Aussage gilt auch für die durch 5G genutzten Frequenzbereiche, da auch hier die hohen Sicherheitsstands – wie für die bisherigen Mobilfunknetze – gelten. Somit ist der sichere Betrieb der Mobilfunktechnik in Deutschland gegeben. Ebenso die Bundesregierung: Unter Berücksichtigung der aktuellen Forschungsergebnisse zu Mobilfunk und Gesundheit gewährleisten die in Deutschland gesetzlich verankerten Grenzwerte ausreichend Schutz.

Funkstandorte

Wie wird ein Funknetz aufgebaut?

Der Aufbau der Funkinfrastruktur ist ein komplexer und dynamischer Vorgang. Verschiedene Faktoren müssen dabei berücksichtigt werden. Die Deutsche Funkturm errichtet Funkstandorte auf Anforderung ihrer Kunden dort, wo eine hohe Nachfrage besteht, wo noch Lücken im Funknetz vorhanden sind oder wo die Versorgungsqualität verbessert werden muss.

Da zum Beispiel im Mobilfunk jede Basisstation nur eine begrenzte Anzahl von Gesprächen abwickeln und ein begrenztes Datenvolumen übertragen kann, ist gerade dort eine große Zahl von Basisstationen erforderlich, wo viele Anwendungen über das Mobilfunknetz genutzt werden – also auch und gerade in Wohngebieten.

Nach welchen Kriterien werden Standorte für Funkantennen ausgewählt?

Bei der Errichtung des Mobilfunknetzes arbeitet die Deutsche Funkturm eng mit den Kommunen als Vertretern der Bürger zusammen. Die Planung und Umsetzung umfasst folgende Schritte:

  • Zunächst berechnet der Funknetzbetreiber im Rahmen seines Gesamtnetzkonzepts eine optimale Position für eine neue Basisstation.
  • Daraufhin teilt der Mobilfunkbetreiber - entsprechend der von den Mobilfunkbetreibern und den kommunalen Spitzenverbänden getroffenen Vereinbarung - den kommunalen Behörden diese Planung mit.
  • Schließlich wird einvernehmlich nach einem geeigneten Alternativstandort gesucht, falls es unterschiedliche Vorstellungen zwischen den Anbietern und der Kommune zum ausgewählten Standort gibt. Dazu gehört auch, dass die Deutsche Funkturm Standortvorschläge der Kommune prüft und bei Eignung bevorzugt realisiert. In einigen Fällen ist eine Baugenehmigung oder das Einverständnis von der Denkmalschutz-, Naturschutz- oder Luftfahrtbehörde erforderlich.

Muss der Betrieb von Funkantennen genehmigt werden?

Jede neue Funkstation, die Erweiterung vorhandener Funkstationen sowie die Änderungen an vorhandenen Sendeanlagen ab einer von der Antenne abgegebenen Sendeleistung von zehn Watt, müssen bei der Bundesnetzagentur beantragt und von ihr genehmigt werden. Vor Aufnahme des Sendebetriebs durchläuft jede Funkanlage mehrere Stufen des Standortgenehmigungsverfahrens. So wird die Einhaltung der Grenzwerte an jedem Standort der Deutschen Funkturm zuverlässig sichergestellt.

Warum müssen Mobilfunksender in Wohngebieten stehen?

Da jede Basisstation nur eine begrenzte Anzahl von Gesprächen oder ein begrenztes Datenvolumen übertragen kann, ist gerade dort eine größere Zahl von Basisstationen erforderlich, wo sich viele Nutzer aufhalten. So zum Beispiel in Wohngebieten. Heutzutage bieten sich vielseitige Möglichkeiten der mobilen Kommunikation. Neben dem Handy sind Smartphones und Tablets in der mobilen Welt unverzichtbar. Je kürzer die Entfernung zwischen ihrem eigenen Mobilfunkgerät und der Mobilfunkanlage, desto niedriger die benötigte Sendeleistung sowohl des Mobilfunkgeräts als auch der Basisstation. Der Netzbetreiber errichtet Basisstationen dort, wo besonders hohe Nachfrage besteht, wo noch Lücken im Funknetz vorhanden sind oder die Versorgungsqualität verbessert werden muss.

Wie hoch sind die elektromagnetischen Felder des Mobilfunks in der Praxis?

Die Mobilfunkfelder in öffentlich zugänglichen Bereichen und in Wohnungen liegen deutlich unter den gesetzlichen Grenzwerten.

Dies zeigen auch Messreihen, die seit Einführung der LTE-Technik durchgeführt wurden. Dazu gehören zum Beispiel die durch das renommierte Institut für Mobil- und Satellitenfunktechnik (IMST) durchgeführte Messung oder die durch das Bundesamt für Strahlenschutz beauftragte Messung. Fazit aller Messungen ist: Die gültigen Grenzwerte werden an sämtlichen Messpunkten deutlich unterschritten – selbst unter Extrembedingungen (das heißt, Maximalauslastung) und zusätzlicher Berücksichtigung von GSM- und UMTS Mobilfunkanlagen.

Weiterführende Links:

Die (EMF)-Datenbank der Bundesnetzagentur: http://emf3.bundesnetzagentur.de

Messreihen des Informationszentrums Mobilfunk (IZMF): www.izmf.de

SICHERHEIT DURCH TRANSPARENZ – LTE AUF DEM PRÜFSTAND (2012)

SYSTEMATISCHE ERFASSUNG DER HOCHFREQUENZ-EXPOSITION IM ALLTAG (2015)

Elektromagnetische Felder in NRW - Feldmessungen im Umfeld von 5G-Mobilfunksendeanlagen, Fachbericht 143, LANUV 2023

Messreihe in NRW: https://www.lanuv.nrw.de/landesamt/veroeffentlichungen/publikationen/fachberichte

Kommt es durch den 5G-Ausbau zu einem Anstieg an elektromagnetischen Feldern?

Auch nach Einführung von 5G liegen die Mobilfunkfelder in öffentlich zugänglichen Bereichen und Wohnungen unter den gesetzlichen Grenzwerten, wenngleich sie insgesamt durch jede neue Anlage in begrenztem Rahmen zunehmen können.

Wo kann man sich als Bürger über Mobilfunkstandorte in seiner Umgebung informieren?

Die EMF-Datenbank der Bundesnetzagentur stellt die zentrale Informationsquelle für alle dar, die sich selbst ein Bild über die tatsächlich an einem Ort erzeugten elektromagnetischen Felder machen wollen. In dieser mit Unterstützung der Betreiber erstellten Datenbank sind alle genehmigungspflichtigen Funkanlagen mit den einzuhaltenden Sicherheitsabständen sowie Angaben zu den tatsächlich vor Ort gemessenen elektromagnetischen Feldern zu finden. Die Datenbank wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

Neben der EMF-Datenbank der Bundesnetzagentur bekommt man standortbezogene Informationen auch bei den
jeweiligen Betreibern. So hat die Deutsche Telekom beispielsweise für Fragen zu diesen Fachthemen eine Experten-Hotline
mit dem E-Mail-Postfach emvu@telekom.de eingerichtet. Auch die Deutsche Funkturm unternimmt alles, um offene Fragen zur Mobilfunktechnik schnell und fundiert zu klären.

Des Weiteren steht auch das Kompetenzzentrum EMF des Bundesamtes für Strahlenschutz für Informationen zum Thema "Elektromagnetische Felder" zur Verfügung.

Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Kompetenzzentrum Elektromagnetische Felder (KEMF)

Telefon: +49 (0) 30 18333-0
E-Mail: info@bfs.de

Weiterführende Links: Die (EMF)-Datenbank der Bundesnetzagentur

Wie informieren die Mobilfunknetzbetreiber Bürger und Kommunen über geplante Netzausbau-Maßnahmen?

Die Deutsche Funkturm setzt beim Aufbau der Mobilfunknetze auf enge Zusammenarbeit und konstruktiven Dialog mit allen Beteiligten. So informieren wir gemeinsam mit den Mobilfunknetzbetreibern die Kommunen frühzeitig über Ausbaupläne und beziehen sie in die Standortwahl mit ein.

Als Basis für den Informationsaustausch dienen zwei durch die deutschen Netzbetreiber bereits 2001 unterzeichnete Vereinbarungen: die freiwillige Selbstverpflichtung gegenüber der Bundesregierung sowie die Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden.

Darin haben die Mobilfunkbetreiber eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung des Verbraucher- und Gesundheitsschutzes, der Forschungsförderung sowie der Zusammenarbeit mit den Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze zugesagt.

Die umgesetzten Maßnahmen haben maßgeblich zur Beruhigung der Diskussion um den Mobilfunk und zu einer verbesserten Zusammenarbeit aller am Netzausbau Beteiligten beigetragen. Dies bescheinigen auch die regelmäßig vorgenommenen Überprüfungen durch unabhängige Gutachter. Anlässlich des zehnten Jahrestags haben die deutschen Netzbetreiber und die Bundesregierung die Weiterführung der Selbstverpflichtung 2011 bestätigt. Diese im Rahmen der Selbstverpflichtung etablierten Kommunikationsprozesse fanden im Jahr 2013 Eingang in die 26. BImSchV und erhielten damit verordnungsrechtliche Bestätigung.

Bei der Errichtung des Mobilfunknetzes arbeitet die Deutsche Funkturm eng mit den Mobilfunkbetreibern und den Kommunen als Vertretern der Bürger zusammen. Die Planung und Umsetzung umfasst folgende Schritte:

  • Zunächst berechnen die Betreiber im Rahmen ihres Gesamtnetzkonzepts eine optimale Position für eine neue Basisstation.
  • So dann teilen die Mobilfunkanbieter - entsprechend der von den Mobilfunkbetreibern und den kommunalen Spitzenverbänden getroffenen Vereinbarung - den kommunalen Behörden diese Planung mit.
  • Schließlich wird einvernehmlich nach einem geeigneten Alternativstandort gesucht, falls es unterschiedliche Vorstellungen zwischen den Anbietern und der Kommune zum ausgewählten Standort gibt. Dazu gehört auch, dass die Deutsche Funkturm Standortvorschläge der Kommune prüft und bei Eignung bevorzugt realisiert. In einigen Fällen ist eine Baugenehmigung oder das Einverständnis von der Denkmalschutz-, Naturschutz- oder Luftfahrtbehörde erforderlich.

Sicherheit

Wie sieht es mit der Sicherheit der Funktechnik aus?

Die Einhaltung der geltenden Grenzwerte gewährleistet die sichere Nutzung des Mobilfunks. Die Grenzwerte beruhen auf umfassenden Forschungserkenntnissen. Seit mehr als 50 Jahren untersucht die Wissenschaft – in Deutschland wie international – mögliche gesundheitliche Wirkungen elektromagnetischer Felder. Die Fachgremien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der internationalen Strahlenschutzkommission (ICNIRP) legen Grenzwertempfehlungen fest und überprüfen diese fortlaufend. Dazu werten sie ständig die neuesten Forschungsergebnisse aus. Ihre Fachmeinung ist, dass der Mobilfunk bei Einhaltung der geltenden Grenzwerte gesundheitlich unbedenklich ist. Dies haben die internationale und deutsche Strahlenschutzkommission sowie übereinstimmend auch die Bundesregierung und das Bundesamt für Strahlenschutz bestätigt.

Ist der Gesundheitsschutz für Bürger und Bürgerinnen in der Nachbarschaft von Mobilfunkanlagen sichergestellt?

Sicherheit durch Abstand – darum geht es beim Mobilfunk. In der Praxis werden aus den Grenzwerten Sicherheitsbereiche abgeleitet.

Schon in einigen Metern Entfernung von einer stationären Sende- und Empfangsantenne können sich Menschen ohne Bedenken dauerhaft aufhalten. Der notwendige Sicherheitsabstand hängt jeweils von der Sendeleistung der Basisstation sowie von den verwendeten Antennen und der Sendefrequenz ab und liegt für GSM, UMTS, LTE und 5G bei einigen Metern. Den konkreten Sicherheitsabstand für jede einzelne Anlage bestimmt die Bundesnetzagentur. Die Einhaltung dieses Sicherheitsabstands gewährleistet den zuverlässigen Schutz der Bevölkerung – insbesondere in der Umgebung zu Basisstationen.

Gibt es Grenzwerte für die Funktechnik?

Grenzwerte dienen dem Schutz der Gesundheit. Auch für den Mobilfunk gibt es Grenzwerte, die sich auf gesicherte wissenschaftliche Befunde stützen. Ihre Einhaltung stellt sicher, dass von den elektromagnetischen Feldern des Mobilfunks keine gesundheitlichen Risiken für die Menschen ausgehen.

Die Grenzwerte beruhen auf umfassenden Forschungserkenntnissen. Seit mehr als 50 Jahren untersucht die Wissenschaft – in Deutschland wie international – mögliche gesundheitliche Wirkungen elektromagnetischer Felder. Die Fachgremien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der internationalen Strahlenschutzkommission (ICNIRP) legen Grenzwertempfehlungen fest und überprüfen diese fortlaufend. Dazu werten sie ständig die neuesten Forschungsergebnisse aus. Ihre Fachmeinung ist, dass der Mobilfunk bei Einhaltung der geltenden Grenzwerte gesundheitlich unbedenklich ist. Diese Aussage gilt auch für die durch 5G genutzten Frequenzbereiche, da auch hier die hohen Sicherheitsstands – wie für die bisherigen Mobilfunknetze – gelten. Somit ist der sichere Betrieb der Mobilfunktechnik in Deutschland gegeben.

Wie kommen die Grenzwerte für die Funktechnik zustande?

In Deutschland werden die Grenzwerte für den Funk per Verordnung durch den Bundestag und mit Zustimmung des Bundesrats festgelegt. Die Vorlagen kommen vom Bundesumweltministerium (BMU), das sich dabei auf die Empfehlungen nationaler und internationaler Expertengremien stützt. Zu diesen Gremien zählen zum Beispiel die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Internationale Strahlenschutzkommission (ICNIRP), die Deutsche Strahlenschutzkommission (SSK) sowie das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS).

In Deutschland sind die Grenzwerte gesetzlich verankert und in der 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (26. BImSchV) festgeschrieben, die seit dem 1.1.1997 in Kraft ist. 2013 wurden die Grenzwerte im Rahmen der Novellierung der 26. BImSchV erneut bestätigt.

Wer kontrolliert die Einhaltung der Grenzwerte für Basisstationen in Deutschland?

Die Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de) prüft die Einhaltung der Grenzwerte für den Mobilfunk.

Diese Überprüfung erfolgt vor Inbetriebnahme und bei jeder technischen Änderung einer Mobilfunk-Basisstation anhand der technischen Daten und Bauunterlagen. Sind alle Anforderungen erfüllt, stellt die Bundesnetzagentur eine Betriebserlaubnis – die Standortbescheinigung – aus.

In der Standortbescheinigung werden die Sicherheitsabstände um jede Basisstation festgelegt. Diese werden aus den Grenzwerten abgeleitet und stellen sicher, dass der dauerhafte Aufenthalt für Menschen außerhalb des Sicherheitsbereichs unbedenklich ist. In der Regel liegt der Sicherheitsabstand um Basisstationen für GSM, UMTS oder LTE bei einigen Metern.

Zusätzlich zur Standortbescheinigung kontrolliert die Bundesnetzagentur in unregelmäßigen Abständen und unangemeldet, ob die Mobilfunkanlagen die Bedingungen der Betriebserlaubnis erfüllen.

Können Mobilfunkantennen Herzschrittmacher beeinflussen?

Auch als Träger eines Herzschrittmachers können Sie ein Mobilfunkgerät benutzen. Es wird ein Sicherheitsabstand von mindestens 20 Zentimetern zwischen Brustbereich und Mobilfunk-Gerät empfohlen, damit Störungen sicher ausgeschlossen werden können.

Wenn Sie einen Herzschrittmacher haben, tragen Sie Ihr Mobilfunkgerät also nicht in der Brusttasche. Dies ist allerdings nur eine zusätzliche Vorsichtsmaßnahme, da die Mehrzahl der heute eingesetzten Herzschrittmacher gegenüber Mobilfunkgeräten störfest ist.

Träger anderer elektronischer Implantate (z.B. Insulinpumpen) sollten sich bei ihrem Arzt über die Störfestigkeit dieser Geräte informieren.

Braucht es weitere Vorsorgemaßnahmen, um den Gesundheitsschutz zu gewährleisten?

Die Einhaltung der Grenzwerte gewährleistet die sichere Nutzung und Anwendung des Mobilfunks. Ein zusätzlicher Sicherheitsfaktor bei der Grenzwertberechnung stellt sicher, dass auch besonders empfindliche Menschen wie Schwangere, Kinder, Kranke oder ältere Menschen geschützt sind.

Nach Aussage anerkannter Fachgremien, wie beispielsweise der internationalen Strahlenschutzkommission (ICNIRP) oder der deutschen Strahlenschutzkommission (SSK), ist der Gesundheitsschutz durch diesen hohen Sicherheitsfaktor für alle Personengruppen sichergestellt.

Technik

Wie funktionieren der Mobilfunk, der Richtfunk, der Rundfunk?

Damit Sie mit Ihrem Handy von jedem Ort aus anrufen oder erreicht werden können, brauchen Ihr Smartphone, Ihr Tablet und Ihr Handy eine gute Verbindung zu einer Basisstation in der näheren Umgebung.

Jedes Handy, jedes Smartphone, jedes mobil erreichbare Tablet und auch jede Basisstation besitzen sowohl ein Sende- als auch ein Empfangsteil. Zur Übertragung von Informationen zwischen ihrem Mobilfunkgerät und der Basisstation sind hochfrequente elektromagnetische Felder (EMF) notwendig. Die Weiterleitung der Informationen zwischen Basisstationen sowie zwischen Basisstation und Festnetz erfolgt in der Regel über Kupferleitungen, ein Glasfaserkabel oder Richtfunk.

Für eine hohe Versorgungsqualität braucht der Mobilfunk eine Vielzahl von Basisstationen. Denn jede Basisstation kann nur eine gewisse Anzahl von Gesprächen abwickeln und bestimmtes Datenvolumen übertragen. Sie versorgt daher nur ein eng begrenztes Gebiet (die sogenannte Funkzelle). Eine steigende Nutzerzahl und eine höhere Datenrate erfordern deshalb ein dichteres Mobilfunknetz, d.h. mehr Basisstationen.

Als Richtfunk bezeichnet man die Übertragung von Nachrichten zwischen zwei erhöhten Punkten über elektromagnetische Wellen. Dazu muss zwischen den Sende- und Empfangsantennen freie Sicht bestehen. Wälder, hohe Gebäude oder ähnliches stören die Ausbreitung der Signale. Richtfunk wird zur Anbindung von Mobilfunk- und Rundfunksendern betrieben und zur flexiblen, kostengünstigen Breitbandanbindung von Gebäuden ohne Glasfaseranschluss eingesetzt. Er ersetzt somit eine Kabelverbindung. Eine Richtfunkverbindung kann auch als unabhängiger Zweitweg zur Erhöhung der Ausfallsicherheit oder als befristeter Übertragungsweg, beispielsweise für kurzfristige oder kurzzeitige, Nutzungen dienen.

Rundfunk bezeichnet die Verbreitung von Radio und Fernsehen für die Öffentlichkeit. Dabei wird von einem Punkt aus in alle Richtungen gesendet. Je höher der Turm oder Mast und je höher die Sendeleistung, desto größer das versorgte Gebiet. Von einem Rundfunksender wird das Programm ausgesendet, der Empfang erfolgt über mobile oder stationäre Empfangsgeräte wie Radio, Fernseher, Laptops oder Smartphones.

Was bedeuten GSM, UMTS, LTE, 5G und DAB, DVB-T2, UKW?

GSM: Global System for Mobile Communication. Internationaler volldigitaler Mobilfunkstandard der zweiten Generation, der es ermöglicht, über Ländergrenzen hinweg mobil zu telefonieren.  

UMTS: Universal Mobile Telecommunications System, Mobilfunk-Standard der dritten Generation. Mit UMTS können höhere Datenübertragungsraten als im herkömmlichen GSM-Netz erreicht werden. Mit UMTS erhielt das mobile Internet Einzug in den Mobilfunk.

LTE: Long Term Evolution. Mobilfunk-Standard der vierten Generation. LTE basiert auf dem Übertragungsverfahren, das zum Beispiel auch der digitale Rundfunk nutzt. Mit deutlich höheren Datenübertragungsraten als UMTS ist LTE die Grundlage für das mobile Breitbandinternet.

5G: Mobilfunkstandard der 5. Generation, der seit 2019 eingeführt wird. 5G wird die aktuellen Datenübertragungsraten nochmals deutlich steigern, die Reaktionszeit (Latenz) verringern und in der Lage sein, viele Milliarden Geräte und Sensoren miteinander zu vernetzen.

DAB: Digital Audio Broadcasting. Ein digitaler Übertragungsstandard zur terrestrischen Verbreitung von Digitalradio. Es ist für den Frequenzbereich von 30 MHz bis 3 GHz geeignet und seit 1995 in Deutschland verfügbar. 2011 erfolgte der parallele Neustart des weiterentwickelten Standards DAB+. Zur Nutzung von DAB/DAB+ wird ein DAB(+)-taugliches Endgerät benötigt

DVB-T2: Digital Video Broadcasting – Terrestrial. Der Frequenzbereich liegt im UHF-Bereich von 470 bis 700 MHz. Derzeit reicht der Frequenzbereich bis 778 MHz, im 700 MHz-Band ist jedoch in Kürze ein Frequenzwechsel erforderlich. Der Empfang setzt ein Empfangsgerät mit integriertem DVB-T2-Empfangsmodul (Tuner) oder ein separates Empfangsmodul voraus.

UKW: Ultrakurzwelle. Bezeichnet den heute weltweit verbreiteten analogen Hörfunk zum Empfang von Stereo-Radioprogrammen. Der Frequenzbereich reicht von 87,5 bis 108,0 MHz und ist mit herkömmlichen Radioempfängern nahezu überall sehr gut empfangbar.

Kann Funktechnik andere elektrische Geräte stören?

Elektronische Geräte wie Fernseher, Radio oder Mobilfunkgeräte können sich gegenseitig beeinflussen und dadurch Störungen verursachen. Die meisten der zu beobachtenden Störungen sind allerdings kaum wahrnehmbar und beeinträchtigen nicht die Funktion. Ein Beispiel hierfür ist das Brummen im Radiolautsprecher, wenn in unmittelbarer Nähe per Handy telefoniert wird.

Um dies zu verhindern, müssen elektrische und elektronische Geräte die Anforderungen der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) erfüllen. Diese sind durch die EMV-Richtlinie der Europäischen Union und das deutsche EMV-Gesetz festgelegt.

Die von den Mobilfunkanbietern vertriebenen Handys und Smartphones erfüllen, ebenso wie die eingesetzte Mobilfunk-Technik, die gesetzlichen und normativen Auflagen zu Störaussendungen und Störfestigkeit. Treten bei Fernsehern, Radios, Fernbedienungen oder anderen Geräten dennoch Störungen durch Mobilfunkeinrichtungen auf, hilft der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur unter der Rufnummer (04821) 895-555 oder via E-Mail unter funkstoerungen@bnetza.de.