DFMG Deutsche Funkturm GmbH

Deutsche Funkturm

Mobilfunk und Grenzwerte

Was ist ein Grenzwert?

Die Grenzwerte für elektromagnetische Felder legen fest, welcher Wert unterschritten werden muss, damit – auch bei dauerhaftem Aufenthalt – gesundheitliche Auswirkungen ausgeschlossen sind. Die in Deutschland geltenden Grenzwerte sind in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) festgelegt.

Die Grenzwerte berücksichtigen auch empfindlichere Personengruppen wie Kinder, Behinderte, Kranke und ältere Menschen. Im Bereich von Funkanlagen wird durch die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) festgelegt, wie groß der Sicherheitsabstand um Sendeantennen herum sein muss, damit die Grenzwerte sicher eingehalten werden. Der Sicherheitsabstand ist in der Standortbescheinigung der BNetzA ausgewiesen. Diese Standortbescheinigung ist bindender Bestandteil für die Betriebsgenehmigung einer Sendeanlage.

Wer legt die Grenzwerte fest?

In Deutschland werden die Grenzwerte für elektromagnetische Felder per Verordnung durch den Gesetzgeber und mit Zustimmung durch den Bundesrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) beruft sich bei seinen Entscheidungen auf die Empfehlungen verschiedener nationaler und internationaler Gremien und Institutionen. So steht in Deutschland die Strahlenschutzkommission (SSK) der Politik bei der Grenzwertfestlegung mit wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Seite. Auf internationaler Ebene bearbeitet die Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) als unabhängige Organisation die wissenschaftlichen Aspekte der Wirkung elektromagnetischer Felder.

Ebenso wie die SSK zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Grenzwertempfehlungen der ICNIRP den Personenschutz umfassend gewährleisten, befürworten auch nationale Strahlenschutzkommissionen anderer Länder aufgrund eigener Beratungen die Grenzwertempfehlungen der ICNIRP.

Im Übrigen hat sich Deutschland – wie die meisten europäischen Länder – der EU- Ratsempfehlung von 1999 angeschlossen, die ebenfalls die Grenzwertempfehlungen der ICNIRP aufgenommen hat.

Welche Grenzwerte gelten in Deutschland für elektromagnetische Felder?

Für elektromagnetische Felder galten bis 1991 die Empfehlungen der Internationalen Kommission für den Schutz vor nichtionisierenden Strahlen (ICNIRP). Von 1991 bis 1997 galt in Deutschland die DIN 0848, die Grenzwerte für den Aufenthalt in elektromagnetischen Feldern festlegte. Seit Januar 1997 gilt in Deutschland die Verordnung über elektromagnetische Felder auf Grundlage der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV). Darin sind Grenzwerte für die elektrische und magnetische Feldstärke in der Umgebung von Stromversorgungsanlagen und Bahnstromanlagen festgelegt sowie Grenzwerte für hochfrequente Felder, die auch den Bereich der Mobilfunkfrequenzen umfassen.

Ziel der Verordnung ist es, den Schutz der Bevölkerung vor wissenschaftlich nachgewiesenen, gesundheitlichen Risiken durch elektromagnetische Felder sicherzustellen. In der Verordnung heißt es: "Sie enthält Anforderungen zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen und zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch elektromagnetische Felder".

Die nationalen Grenzwerte entsprechen den von internationalen Organisationen wie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Internationalen Kommission zum Schutz vor nicht-ionisierenden Strahlen (ICNIRP) empfohlenen Grenzwerten. Sie beinhalten hohe Sicherheitszuschläge und stützen sich auf den internationalen Konsens wissenschaftlicher Erkenntnisse von Fachleuten interdisziplinärer Fachrichtungen (Biologie, Medizin, Biophysik und Technik).

Welcher Grenzwert gilt in Deutschland für die UMTS-Technik?

Der Frequenzbereich von Sendeanlagen für UMTS liegt zwischen 2.000 und 2.200 MHz. Diese Frequenzen werden von der 26. BImSchV abgedeckt, der Grenzwert beträgt hier 61 V/m (Volt/Meter).

Wer gewährleistet den Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern durch Mobilfunkantennen?

Durch die Festlegung von Grenzwerten nimmt der Gesetzgeber seine Pflichten zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitsgefährdenden Auswirkungen durch elektromagnetische Felder wahr. In der "Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder" ist festgelegt, welche Vorschriften bei der Errichtung und beim Betrieb von Mobilfunkanlagen zu beachten sind.

Der Betreiber von Anlagen, die elektromagnetische Felder verursachen, ist für die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte verantwortlich. Sendeanlagen werden nur dann genehmigt, wenn sichergestellt ist, dass die entsprechenden Grenzwerte eingehalten werden. Sobald eine Sendeleistung (maximale äquivalente isotrope Sendeleistung) von 10 Watt überschritten wird, muss bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) eine Standortbescheinigung für die betreffende Anlage beantragt werden. In der Standortbescheinigung werden die Sicherheitsabstände zur Einhaltung der Grenzwerte ausgewiesen. Die BNetzA überwacht die Einhaltung der Grenzwerte.

Wer überwacht in Deutschland die Einhaltung der Grenzwerte?

Zuständig für die Überprüfung der Einhaltung der Grenzwerte ist die Bundesnetzagentur (BNetzA). Sie erteilt eine Standortbescheinigung für einen Standort nur dann, wenn für die konkrete Anlage – unter Berücksichtigung aller Antennen auf einem Dach und auch von Sendeanlagen in der Nachbarschaft – die Einhaltung der Grenzwerte nachgewiesen wurde. Zudem prüft die BNetzA ohne Vorankündigung, ob errichtete Anlagen mit den Angaben in der entsprechenden Bescheinigung übereinstimmen und nimmt stichprobenhaft Messungen vor.

Für jede technische Änderung an der Anlage, die Auswirkungen auf den Sicherheitsabstand hat, muss vom Betreiber vor der Umsetzung der Änderung eine neue Bescheinigung beantragt werden. Darüber hinaus führt die BNetzA in regelmäßigen Abständen bundesweite Messaktionen durch, bei denen an vielen Messorten die aktuellen Immissionen gemessen und bewertet werden. Die Ergebnisse werden im Internet veröffentlicht.

Ist eine Verschärfung der Grenzwerte sinnvoll?

Nein, da es hierfür keine wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse gibt. Denn die Grundlage für die Festlegung von Grenzwerten durch den Gesetzgeber sind die Erkenntnisse und Empfehlungen wissenschaftlich anerkannter nationaler und internationaler Fachgremien und Institutionen. Sie beobachten die internationale Forschung zum Thema Mobilfunk und Gesundheit kontinuierlich. Angesichts der umfangreichen auf diesem Gebiet gesammelten Erkenntnisse gibt es keinen wissenschaftlich zu rechtfertigenden Grund, die in Deutschland gültigen Grenzwerte zu verändern. Hierzu sagt die Weltgesundheitsorganisation (WHO) sehr deutlich:

"Wenn Behörden Regelungen zum Schutz der Gesundheit erlassen haben, jedoch aufgrund öffentlicher Bedenken zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen einführen möchten, um die Hochfrequenzexposition zu begrenzen, sollten sie die wissenschaftliche Grundlage der Richtlinien nicht dadurch unterminieren, dass sie willkürliche zusätzliche Sicherheitsfaktoren in die Expositionsgrenzwerte aufnehmen".